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Haftungsausschluss

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Für unsere Leistungen werden ausschließlich die nachstehenden Bedingungen vereinbart. Geschäftsbedingungen unserer Auftraggeber haben keine Wirkung, solange nicht durch uns eine ausdrückliche schriftliche Bestätigung erteilt wird. Bloße Hinweise unserer Auftraggeber auf eigene Geschäftsbedingungen sind von daher gegenstandslos, insbesondere nicht geeignet, eigene Geschäfts-bedingungen in die vertraglichen Beziehungen einzuführen.
2. Die Untersuchung kann nur in zuvor einwandfrei mit Hochdruck gereinigten Abwasserkanälen erfolgen (geringe Wasserführung ist ohne Bedeutung), wobei die Reinigung nicht in unseren Leistungen eingeschlossen ist.
Entstehen infolge ungenügender Reinigung Fehlbeurteilungen von Schäden,
sind Gewährleistungsansprüche an uns ausgeschlossen.
Die Einsatzstellen müssen für die Zufahrt so befestigt und frei von allen Gegenständen sein, daß dem Untersuchungsfahrzeug die Anfahrt an die Kameraeinsatzstelle (Kontrollschächte) zugemutet werden kann und möglich ist. Soweit die zu untersuchende Rohrleitung bauliche Mängel aufweist, trifft den Auftragnehmer keinerlei Haftung. Für den Auftragnehmer besteht insbesondere auch keine Untersuchungspflicht. Der Auftraggeber schuldet in diesen Fällen das volle Entgelt für die geleisteten Arbeiten. Außerdem stehen dem Auftragnehmer Schadensersatzansprüche zu, soweit die benutzten Gerätschaften infolge der baulichen Mängel beschädigt werden.
Eine Haftung für Schäden und Mängel durch Personen, die dem Auftraggeber zuzuordnen sind, wird ausgeschlossen und der Auftragnehmer insoweit von einer Haftung freigestellt. Für Schäden durch Mitarbeiter des Auftrag-nehmers haftet dieser nur im Fall von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Zusicherungen gelten nur, soweit ausdrücklich schriftlich vom Auftragnehmer erteilt und soweit diese als solche ausdrücklich bezeichnet sind.
3. Unsere Leistungen erfolgen nach unseren be-triebsbedingten Möglichkeiten. Unsere Leistungstermine sind unverbindlich. Leistungstermine, auch feste, die nicht eingehalten werden können, berechtigen nur zum Rücktritt nach vorheriger schriftlicher Ankündigung, unter angemes-sener Nachfristsetzung mit Ablehnungsdrohung. Bei unverschuldeter Verspätung ist ein Rücktritt ausgeschlossen, insbesondere bei höherer Gewalt, wie z.B. Streiks u.a., einschl. solcher Hindernisse bei Zulieferfirmen.
4. Der Auftragnehmer ist an seine Preise bei Unterbreitung von Angeboten und Festpreisabsprachen lediglich drei Monate gebunden. Die Preise sind im übringen die der Preislisten des Auftragnehmers und der Ingenieur-Rahmen-Verträge. Die Tageseinsatzzeit beginn ab Baunatal und endet mit dem
Eintreffen des Untersuchungsfahrzeuges in Baunatal. Ausfall-, bzw. Wartezeiten, die wir nicht zu vertreten haben, gehen zu Lasten des Auftraggebers. Ausfälle durch technische Störungen an der Fernsehanlage gehen grundsätzlich zu unseren Lasten.
5.a. Tritt der Auftraggeber vor Durchführung der Arbeiten vom Vertrag zurück, aus Gründen, die er zu vertreten hat, oder solchen, die in seinem Risikobereich liegen, so kann der Auftragnehmer eine Pauschalentschädigung von 25 % des Nettoauftragwertes, zzgl. der jeweiligen Mehrwertsteuer verlangen.
5.b. Bei Kündigung nach Beginn der Ausführungsarbeiten zahlt der Auftraggeber eine angemessene Entschädigung im Hinblick auf bereits bei dem Auftragnehmer entstandene Kosten. Sollte eine Einigung über eine angemessene Entschädigung in derartigen Fällen nicht möglich sein, so veranlaßt der Auftragnehmer eine Schätzung durch einen amtlich bestellten und vereidigten Sachverständigen. Die insoweit anfallenden Kosten trägt der Auftraggeber. Im übrigen gelten unsere Geschäfts-, bzw. Listenpreise, die Nettopreise darstellen.
6. Gegenüber Ansprüchen aus den sofort fälligen Rechnungen ist eine Aufrechnung nur zulässig, soweit es sich um eigene Ansprüche des Auftraggebers handelt und soweit es sich um unbestrittene Forderungen handelt.
7. Evtl. Ansprüche der Auftraggeber auf Gewährleistung verjähren binnen sechs Monaten. Im übrigen gilt insoweit die VOB entsprechend, soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt. Die Verjährung läuft ab Abnahme, bzw. Entgegennahme des Gutachtens. Die Abnahme gilt unwiderruflich als erfolgt, sofern der Auftraggeber dem Gutachten nicht binnen acht Tagen nach dem Zugang ausdrücklich schriftlich widerspricht oder die Ordnungsmäßigkeit der erbrachten Leistung durch Unterzeichnung der Tagesprotokolle anerkannt hat. Der Zugang gilt als nach Ablauf von drei Tagen erfolgt, gerechnet ab Datum des Schreibens des Auftragnehmers, falls nicht der Auftraggeber einen späteren Zugang nachweist. Bei persönlicher
Entgegennahme gilt dieses Datum der Entgegennahme für den erforderlichen Widerspruch binnen acht Tagen, da die Abnahme in jedem Fall als geschehen gilt, falls nicht, wie angegeben, schriftlich widersprochen wird. Zur Fristenwahrung ist ausreichend die Rechtzeitigkeit des Absendedatums.
8. Soweit die vorgenannten Bedingungen nichts gegensätzliches enthalten, gelten die Bestimmungen der VOB entsprechend.
9. Erteilte Aufträge gelten als Zustimmung zu den auf-geführten Vertragsbedingungen und sind grundsätzlich unwiderruflich (Vgl. ergänzend insoweit zu Zif. 1 + 5). Nachträgliche Änderungs- und Sonderwünsche des Auftraggebers sowie nichtvorhersehbare notwendige Änderungen und Weiterungen unserer Tätigkeit aus technischen Gründen gehen zu Lasten des Auftraggebers und werden durch angemessenen Aufschlag vergütet. Zur Durchführung der Mehrarbeit sind wir als Auftragnehmer ohne vorherige Rücksprache mit dem AG berechtigt, soweit die Mehrkosten nicht 25 % des ursprünglichen Nettoauftragswertes übersteigen.
10. Es gilt ausdrücklich und ausschließlich deutsches Recht.
11. Erfüllungsort für beide Vertragsseiten ist Baunatal, bzw. die Vereinbarung des Ingenieur-Rahmen-Vertrages. Als Gerichtsstand wird Kassel vereinbart.
12. Die Unwirksamkeit einer der vorgenannten Bestimmungen läßt den Vertrag, bzw. die Geschäftsbedingungen im übrigen unberührt.

TVM Ingenieurgesellschaft Haas mbH

Stettiner Straße 19 · 34225 Baunatal · Tel.: (05601) 9 79 00 · Fax: (05601) 97 90 22 
Amtsgericht Kassel HRB Nr. 6750, IdNr. DE 192034499, Steuernummer: 025 824 00463  
Zweigniederlassung: 
Untere Dorfstraße 4 · 83134 Prutting · Tel.: (08036) 93 81 · Fax: (08036) 93 82  
Geschäftsführer:  
Dipl.-Ing. Matthias Haas, Dipl.-Ing. Renate Linke 
Bankverbindung:  
Raiffeisenbank Baunatal, Kto. 0614270, BLZ 52064156,